Arbeitsrecht

Bünger und Giebl

Rechtsanwälte

Kündigungsschutzgesetz

Anwendungsbereich (Schwellenwert)

 

Für Arbeitnehmer, welche bereits vor dem 01.01.2004 in einem Betrieb mit mehr als fünf Arbeitnehmern beschäftigt waren, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, wenn zum Kündigungszeitpunkt noch mehr als fünf der Altarbeitnehmer beschäftigt werden. Die ab dem 01.01.2004 beschäftigten Arbeitnehmer werden also nicht bei der Beschäftigtenzahl berücksichtigt.

 

 

Wären etwa sechs Mitarbeiter schon am 31.12.2003 tätig gewesen, dann haben sie Kündigungsschutz nach der alten Regelung (= fünf Mitarbeiter überschritten). Bei der Berechnung des Schwellenwerts nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchGist der gekündigte Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann mit zu berücksichtigen, wenn Kündigungsgrund die unternehmerische Entscheidung ist, den betreffenden Arbeitsplatz nicht mehr neu zu besetzen.

 

 

Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen, sagt das Gesetz.

 

 

 

Kündigungsgründe

 

Betriebsbedingte Kündigung

Auftragsmangel, Umsatzrückgang, Rationalisierung - so lautet meistens die Begründung, wenn der Arbeitgeber Mitarbeiter entlässt und die betriebsbedingte Kündigung ausspricht.

 

Bei der Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter hat der Arbeitgeber eine sog. Sozialauswahl vorzunehmen.welche auf drei Kriterien begrenzt ist: Dauer der Betriebszugehörigkeit,  Lebensalter,  Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers.

 

 

Bei einer betriebsbedingten Kündigung gibt es neben der Kündigungsschutzklage zusätzlich ein Verfahren für eine einfache und kostengünstige vorgerichtliche Klärung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

 

 

Der gekündigte Arbeitnehmer kann statt der Erhebung der Kündigungsschutzklage die gesetzliche Abfindung in Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützt und den Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben auf den Abfindungsanspruch hinweist.

 

Arbeitnehmer, die von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen sind, haben grundsätzlich gute Chancen, sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen und ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine Abfindung zu erstreiten.

 

 

 

 

Verhaltensbedingte Kündigung

 

...wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen mit der Begründung kündigt, Sie hätten sich vertragswidrig verhalten.Auch bei Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung haben Sie überwiegend gute Aussichten, im Rahmen eines Kündigungsprozesses entweder Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder zumindest eine Abfindung zu erstreiten.

 

 

 

Personenbedingte Kündigung

 

Alter oder Krankheit

 

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