Arbeitsrecht

Bünger und Giebl

Rechtsanwälte

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag hat nach dem sog. Nachweisgesetz (NachwG) zwingend folgende Angaben zu enthalten:

 

 

- Name und Anschrift der Vertragsparteien,

- Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,

- Arbeitsort (bzw. Hinweis bei wechselndem Arbeitsort oder Montagetätigkeit etc.),

- Stellenbeschreibung/Tätigkeitsbeschreibung,

- Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgeltes (einschl. Zuschlägen, Zulagen, Prämien,

   Sonderzahlungen,

- Arbeitszeit (pro Tag oder pro Woche),- Dauer des Erholungsurlaubs (pro Jahr),

- Kündigungsfristen bzw. Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen,

- Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder

   Dienstvereinbarungen

 

Kontakt

Rechtsanwälte  Bünger und Giebl

 

​Tel: 0511. 44 50 55  oder  75 58 02

Fax: 0511. 75 58 00

Email: kanzlei@kgb-anwaelte.de

 

Adress​​​​​​e: Vinnhorster Weg 51

30419 Hannover

 

Rechtliche Hinweise

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