Arbeitsrecht
Bünger und Giebl
Rechtsanwälte
Kosten
Rechtsschutzversicherung
Die Kosten für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen übernimmt regelmäßig Ihre Rechtsschutzversicherung. Wir holen die Deckung für Sie kurzfristig ein. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, werden wir für Sie einen Prozesskostenhilfeantrag stellen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Zu den Kosten: Das ArbG setzt den Gegenstandswert für den Vergleich über Kündigungsschutzklage und Abfindung gemäß § 12 Abs.7 S.1 ArbGG regelmäßig auf einen Vierteljahresverdienst des Klägers fest (LAG Rheinland-Pfalz 25.10.2004, 9 Ta 208/04 ). Das heißt, man legt drei Bruttomonatsgehälter zu Grund, bei einem dreizehnten Monatsgehalt entsprechend höher.
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Rechtsanwälte Bünger und Giebl
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