Arbeitsrecht
Bünger und Giebl
Rechtsanwälte
Aufhebungsverträge
Wir beraten auch in den Fällen, in denen Ihr Arbeitgeber statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag anbietet. Hier ist besonders sorgfältig zu entscheiden, ob die Vertragsunterzeichnung einen Vorteil mitbringt. Dafür sind Prozessrisiken, eventuelle Sperrzeiten des Arbeitsamtes und potenzielle Abfindungen abzuschätzen.
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Rechtsanwälte Bünger und Giebl
Tel: 0511. 44 50 55 oder 75 58 02
Fax: 0511. 75 58 00
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