Arbeitsrecht

Bünger und Giebl

Rechtsanwälte

Aufhebungsverträge

Wir beraten auch in den Fällen, in denen Ihr Arbeitgeber statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag anbietet. Hier ist besonders sorgfältig zu entscheiden, ob die Vertragsunterzeichnung einen Vorteil mitbringt. Dafür sind Prozessrisiken, eventuelle Sperrzeiten des Arbeitsamtes und potenzielle Abfindungen abzuschätzen.

 

Kontakt

Rechtsanwälte  Bünger und Giebl

 

​Tel: 0511. 44 50 55  oder  75 58 02

Fax: 0511. 75 58 00

Email: kanzlei@kgb-anwaelte.de

 

Adress​​​​​​e: Vinnhorster Weg 51

30419 Hannover

 

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